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N.N. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2011 · Heft 2 · S. I bis IV

Dokument
310742
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 6
Seiten
I bis IV
Erschienen: 2011-05-12 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Heilpraktiker bilden sich sehr engagiert und regelmäßig fort – ganz ohne Zwang und Pflicht, einfach, weil sie wissen, dass sie dies ihren Patienten schuldig sind und eine Praxis sich heutzutage auch kaum anders erfolgreich führen ließe. Doch tatsächlich sind sie nach der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH, Artikel 5) zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Diese Fortbildung müssen sie zudem nachweisen – im Extremfall vor Gericht. Ganz unabhängig davon ist eine kontinuierliche Qualifizierung heutzutage unerlässlich. Nicht nur Politiker und maß-gebliche Vertreter des Gesundheitswesens fordern eine dokumentierte…

Schlagworte

FORTBILDUNG BERUFSORDNUNG HEILPRAKTIKER RECHT ZWANG PATIENTEN PRAXIS WISSEN Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift