CareLit Fachartikel
Betreuungsrecht: Hier hakt’s
Schell, Werner · Heilberufe · 2008 · Heft 2 · S. 50 bis 51
Dokument
311042
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vollmacht oder Rechtliche Betreuung — Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt. Existiert keine Vorsorgevollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtlichen Betreuer.
Schlagworte
BEHINDERUNG
BETREUUNG
KRANKHEIT
VOLLMACHT
MENSCHEN
Heilberufe