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Betreuungsrecht: Hier hakt’s

Schell, Werner · Heilberufe · 2008 · Heft 2 · S. 50 bis 51

Dokument
311042
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Schell, Werner
Ausgabe
Heft 2 / 2008
Jahrgang 60
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2008-02-15 02:22:05
ISSN
1867-1535

Zusammenfassung

Vollmacht oder Rechtliche Betreuung — Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie eine Person, die diese Aufgaben für sie übernimmt. Existiert keine Vorsorgevollmacht, bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtlichen Betreuer.

Schlagworte

BEHINDERUNG BETREUUNG KRANKHEIT VOLLMACHT MENSCHEN Heilberufe