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Weniger vorauszahlen, mehr sparen

Dornbusch, H. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2017 · Heft 3 · S. 70 bis 72

Dokument
311180
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
Dornbusch, H.
Ausgabe
Heft 3 / 2017
Jahrgang 12
Seiten
70 bis 72
Erschienen: 2017-06-07 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben weniger Gewinn erwirtschaften.

Schlagworte

AUSGABEN EINNAHMEN HEILPRAKTIKER Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift