CareLit Fachartikel
Weniger vorauszahlen, mehr sparen
Dornbusch, H. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2017 · Heft 3 · S. 70 bis 72
Dokument
311180
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Selbstständige Heilpraktiker müssen nach § 37 Einkommensteuergesetz (EStG) vierteljährlich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Eine Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist oft nicht sinnvoll. Bei Begleichung über Geldanlagen oder Kredite sollten Sie den letztmöglichen Zahlungstermin wählen. Eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben weniger Gewinn erwirtschaften.
Schlagworte
AUSGABEN
EINNAHMEN
HEILPRAKTIKER
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift