CareLit Fachartikel
Ist „begleitende Krebstherapie“ auf der Website zulässig?
Bramhoff, H. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2017 · Heft 4 · S. 75 bis 75
Dokument
311199
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Darf ich im Internet oder in meinem Praxisflyer schreiben, dass ich onkologische Patienten behandle? Gibt es rechtssichere Formulierungen, denn ich höre immer wieder, dass Kollegen abgemahnt werden, wenn beispielsweise „begleitende Krebstherapie“ auf der Webseite steht.
Schlagworte
INTERNET
PATIENTEN
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift