CareLit Fachartikel
Für alle ein MUSS!
N.N. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2018 · Heft 3 · S. 84 bis 87
Dokument
311269
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß DSVO gilt der Heilpraktiker als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Patienten. Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Einwilligung der Patienten verarbeitet werden. Für diese gibt es formale Anforderungen wie die Belehrung über das Widerrufsrecht. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Umsetzen der DSGVO in seiner Praxis muss der Heilpraktiker – gegebenenfalls schriftlich – nachweisen.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
DATENVERARBEITUNG
EINWILLIGUNG
PATIENTEN
PRAXIS
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift