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N.N. · Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift · 2018 · Heft 3 · S. 84 bis 87

Dokument
311269
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 13
Seiten
84 bis 87
Erschienen: 2018-06-11 13:00:00
ISSN
1862-2267

Zusammenfassung

Gemäß DSVO gilt der Heilpraktiker als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Patienten. Gesundheitsdaten dürfen nicht ohne Einwilligung der Patienten verarbeitet werden. Für diese gibt es formale Anforderungen wie die Belehrung über das Widerrufsrecht. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Umsetzen der DSGVO in seiner Praxis muss der Heilpraktiker – gegebenenfalls schriftlich – nachweisen.

Schlagworte

HEILPRAKTIKER DATENVERARBEITUNG EINWILLIGUNG PATIENTEN PRAXIS Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift