CareLit Fachartikel

"Arbeit auf Abruf" bedeutet keine grenzenlose Flexibilität der Arbeitszeit.

Sausen, P. · Altenpflege · 2024 · Heft 3 · S. 16

Dokument
311480
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
16
Erschienen: 2024-02-29 06:41:41
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Abdeckung von Springerdiensten die sogenannte »Arbeit auf Abruf«, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSVERTRAG MODELL PFLEGE ARBEITSRECHT DIENSTPLAN URTEIL PRAXIS UNSICHERHEIT ES ARBEITSLEISTUNG Altenpflege