CareLit Fachartikel

Betriebsrat, Auskunftsanspruch, Schwerbehinderte Menschen

N.N. · Behinderung und Recht · 2024 · Heft 1 · S. 16 bis 24

Dokument
311489
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 63
Seiten
16 bis 24
Erschienen: 2024-02-29 06:41:41
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

1. Die Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG i.V.m. § 176 SGB IX, die Eingliederung Schwerbehinderter Menschen zu fördern, erfasst auch die Gruppe der Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten leitenden Angestellten. 2. Soweit § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG vorsieht, dass personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung eines sich aus dem Gesetz ergebenden Rechts der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist, stellt die Norm eine Rechtsgrundlage i.S.v. Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO dar. Der Umstand, dass § 26 Abs. 1 S…

Schlagworte

BETRIEB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEHINDERUNG NORM WAHRNEHMUNG RECHT GESETZ URTEIL MENSCHEN PERSONEN RECHTSPRECHUNG LITERATUR ARBEIT PRAXIS NAMEN