Betriebsrat, Auskunftsanspruch, Schwerbehinderte Menschen
N.N. · Behinderung und Recht · 2024 · Heft 1 · S. 16 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Aufgabe des Betriebsrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG i.V.m. § 176 SGB IX, die Eingliederung Schwerbehinderter Menschen zu fördern, erfasst auch die Gruppe der Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten leitenden Angestellten. 2. Soweit § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG vorsieht, dass personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden dürfen, wenn dies zur Erfüllung eines sich aus dem Gesetz ergebenden Rechts der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist, stellt die Norm eine Rechtsgrundlage i.S.v. Art. 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO dar. Der Umstand, dass § 26 Abs. 1 S…