Editorial
Anja Pruban,Sylvia Pfaff,Sabine Schnadt · Ernährung & Medizin · 2014 · Heft 4 · S. 145 bis 145
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit einer Übergangsfrist von 3 Jahren musste zum 13. 12. 14 die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Bezug auf die Allergenkennzeichnung in Unternehmen, die lose Ware ausgeben, umgesetzt sein. Die LMIV verpflichtet Lebensmittelhersteller, 13 Gruppen von deklarationspflichtigen Allergenen und Sulfit sowohl auf verpackter Ware als auch bei loser Ware zu kennzeichnen. Das Ziel der Kennzeichnung ist in Artikel 3 der LMIV definiert. Hier heißt es, dass durch die Bereitstellung von Informationen dem Endverbraucher die Möglichkeit gegeben werden soll, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen, um seine Gesundh…