Die Lebensmittelinformationsverordnung zur Allergenkennzeichnung loser Waren: Was bedeutet sie für die Praxis?
Sabine Poschwatta-Rupp · Ernährung & Medizin · 2015 · Heft 1 · S. 30 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 13. 12. 2014 ist die Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend. Ernährungsfachkräfte in der Gemeinschaftsverpflegung, bei Herstellern und in der Beratung sind gefordert. Speisepläne z. B. müssen eine korrekte Allergenkennzeichnung enthalten. Worauf zu achten ist und warum eine schriftliche Dokumentation auch bei mündlichen Auskünften erforderlich ist, zeigt dieser Beitrag. Literatur 1 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die neuen Regelungen. Flyer vom November 2014 PubMedGoogle Scholar 2 Bundesministerium für Ernährung und Landwirt…