Woran orientieren wir uns, wenn das Geburtsgewicht keine Rolle mehr spielt?
Susan Riedel,Frida Regner · JuKip · 2019 · Heft 4 · S. 147 bis 151
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Qualitätssicherungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung Frühund Reifgeborener schützt besonders unreife Frühgeborene auf neonatoIogischen Intensivstationen durch eine enge pflegerische Betreuung. Für alle Kinder jenseits der Neonatalperiode bis zum 18. Lebensjahr gibt es eine solche Regelung nicht. Es fehlt eine klare Vorgabe für die Versorgung der Kinder auf deutschen Intensivstationen, um die schwerkranken Patienten im Sinne der 1: 1-Betreuung versorgen zu können. Literatur 1 Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicheru…