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Weimer, T. · JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege · 2023 · Heft 2 · S. 55 bis 55

Dokument
311995
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2023
Jahrgang 12
Seiten
55 bis 55
Erschienen: 2023-04-04 13:00:00
ISSN
1439-2569

Zusammenfassung

Seit dem 01.01.2023 werden Eheleute kraft Gesetzes (§ 1358 BGB n. F.) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d. h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung von Patientenseite (Gesundheitsvollmacht) bedarf es dann nicht mehr zwingend. Um den Missbrauch dieses Notvertretungsrechts des Ehemenschen zu vermeiden, wurden bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail. Voraussetzung ist, dass die vertretene Eheperson aufgrund Bewusstlosigkeit oder Krankheit ihre Angelegenheiten der Gesundheitss…

Schlagworte

BETREUUNG KRANKHEIT WAHRNEHMUNG EHELEUTE PERSONEN UNSICHERHEIT JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege