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Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2018 · Heft 3 · S. 103 bis 103

Dokument
312329
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege
Autor:innen
Weimer, T.
Ausgabe
Heft 3 / 2018
Jahrgang 02
Seiten
103 bis 103
Erschienen: 2018-06-13 13:00:00
ISSN
2511-7548

Zusammenfassung

Vom Oberlandesgericht Hamm wurde in einem Urteil die Haftung eines Krankenhausträgers bejaht, in dessen Krankenhaus ein Patient mit Demenz zu Schaden kam, als er zwar durch ein querstehendes Bett vor seiner Zimmertür am Verlassen des Krankenzimmers gehindert wur, dann aber versuchte, sein Krankenzimmer durch das Fenster zu verlassen. Hierbei stürzte er mehrere Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Die zur Haftung führende Pflichtverletzung auf der Grundlage des Behandlungsvertrags und den Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht begründete das OLG Hamm damit, dass ein Verriegeln des Fensters in Kippst…

Schlagworte

KRANKENHAUS BEURTEILUNG BUNDESGERICHTSHOF DEMENZ HEIMVERTRAG KRANKENZIMMER PATIENT URTEIL PATIENTEN GESUNDHEITSZUSTAND GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege