Rechtsticker
Weimer, T. · GGP - Fachzeitschrift für Geriatrische und Gerontologische Pflege · 2018 · Heft 3 · S. 103 bis 103
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vom Oberlandesgericht Hamm wurde in einem Urteil die Haftung eines Krankenhausträgers bejaht, in dessen Krankenhaus ein Patient mit Demenz zu Schaden kam, als er zwar durch ein querstehendes Bett vor seiner Zimmertür am Verlassen des Krankenzimmers gehindert wur, dann aber versuchte, sein Krankenzimmer durch das Fenster zu verlassen. Hierbei stürzte er mehrere Meter in die Tiefe und verletzte sich schwer. Die zur Haftung führende Pflichtverletzung auf der Grundlage des Behandlungsvertrags und den Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht begründete das OLG Hamm damit, dass ein Verriegeln des Fensters in Kippst…