CareLit Fachartikel

Deklaration des Sachverständigenrates der Ärzteschaft der BAR

N.N. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 6 · S. 356 bis 356

Dokument
312740
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 78
Seiten
356 bis 356
Erschienen: 2016-06-20 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Der Sachverständigenrat der Ärzteschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) dient der Beratung und Unterstützung der BAR und hat sich in seiner 100. Sitzung u.a. mit den Ausführungen im Bundes­teilhabegesetz-Referentenentwurf auseinandergesetzt – insbesondere mit § 99 Leistungsberechtigter Personenkreis. Nach ausgiebiger Diskussion wurde eine „Deklaration des Sachverständigenrates der Ärzteschaft der BAR“ beschlossen, in der größte Bedenken gegen die hier geforderte Anwendung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) geäußert werden.

Schlagworte

BEHINDERUNG BERATUNG GESUNDHEIT KLASSIFIKATION REHABILITATION Das Gesundheitswesen