Wenn Zufall über den Zugang zur Gesundheitsversorgung bestimmt: Geflüchtete in Deutschland
Razum, O.; Wenner, J.; Bozorgmehr, K. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 11 · S. 711 bis 714
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesundheit und der Zugang zur Gesundheitsversorgung werden als Menschenrecht gesehen. „Reguläre“ Einwanderer wie beispielsweise ArbeitsmigrantInnen haben in Deutschland den gleichen Anspruch auf Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie die Mehrheitsbevölkerung. Für Asylsuchende und Geflüchtete allerdings wird der Anspruch auf gesundheitliche Leistungen durch Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für die ersten 15 Monate auf die Versorgung akuter Schmerzzustände, Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen eingeschränkt. Weitere notwendige Leistungen können nach Paragraf 6 As…