Die Bestimmung des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Hecker, R.M. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 2 · S. 105 bis 109
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes gefährdenden Belastung einer Trinkwasserversorgungsanlage in Eigentumsverhältnissen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und dem Vorliegen einer Bestimmung in der Teilungserklärung, die die Endstrecken der Anlage in Sondereigentum stellt, greift der Begriff des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) weit: Ansprechpartner für zuständige Behörden im Rahmen der Wiederherstellung der Trinkwasserqualität sind neben der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) auch die einzelnen…