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Die Bestimmung des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ bei Legionellenbefall einer Trinkwasserversorgungsanlage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Hecker, R.M. · Das Gesundheitswesen · 2016 · Heft 2 · S. 105 bis 109

Dokument
312860
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Hecker, R.M.
Ausgabe
Heft 2 / 2016
Jahrgang 79
Seiten
105 bis 109
Erschienen: 2016-02-15 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Bei einer nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes gefährdenden Belastung einer Trinkwasserversorgungsanlage in Eigentumsverhältnissen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) und dem Vorliegen einer Bestimmung in der Teilungserklärung, die die Endstrecken der Anlage in Sondereigentum stellt, greift der Begriff des „Unternehmers oder sonstigen Inhabers“ des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV) weit: Ansprechpartner für zuständige Behörden im Rahmen der Wiederherstellung der Trinkwasserqualität sind neben der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) auch die einzelnen…

Schlagworte

BETRIEB ZEITSCHRIFT BELASTUNG BLUT GESUNDHEITSAMT LEGIONELLA VERGLEICH LITERATUR PUBMED BEVÖLKERUNG BEVÖLKERUNGSGRUPPEN GESUNDHEIT PRAXIS Das Gesundheitswesen