CareLit Fachartikel
Arbeitsrecht
Bieniek, M. · Neue Caritas · 2024 · Heft 4 · S. 20
Dokument
313304
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kirchen müssen Schwerbehinderte Bewerber nicht einladen; Kündigung nach Kirchenaustritt: Europäischer Gerichtshof erneut angerufen; Kündigung wegen fehlender Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit unwirksam
Schlagworte
KIRCHE
URTEIL
DISKRIMINIERUNG
RELIGION
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
OFFENLEGUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
SCHREIBEN
Neue Caritas