Der Beitrag der hochschulischen Primärqualifikation zur Pflegeund Versorgungspraxis
N.N. · Das Gesundheitswesen · 2020 · Heft 7 · S. 573 bis 573
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Pflegeberufegesetz – mit Beginn des Jahres 2020 in Kraft getreten – regelt erstmalig für die Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige primäre hochschulische Bildung im Pflegeberuf. Intendiert ist die Zunahme selbständiger und komplexer Pflegeversorgung, eine Weiterentwicklung der Pflege, auch in ihrem Stellenwert in der Versorgung. Hochschulische Ausbildung ist ein eigenständiger Qualifikationsweg zur Pflegefachperson. Er beinhaltet eine wissenschaftliche Pflegebildung, die auch zur internationalen beruflichen Qualifikation der allgemeinen Pflege aufschließt, trotz (derzeit) nicht gegebener beruflicher,…