CareLit Fachartikel
Rechtsprechung Unfallversicherungsrecht
Landol, H. · Pflegerecht · 2024 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
313783
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Übernahme Heilbehandlungskosten nach der Pensionierung Der Unfallversicherer ist auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG zur Übernahme der Behandlungskosten, insbesondere der Kosten für Langzeitphysiotherapie, verpflichtet. Ob die versicherte Person (teilweise) erwerbsfähig ist bzw. effektiv eine Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung ausübt, ist irrelevant.
Schlagworte
KOSTEN
PFLEGE
URTEIL
PFLEGERECHT
WISSENSCHAFT
ALTER
ALTERSDISKRIMINIERUNG
ANPASSUNG
EINSTELLUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
VERSICHERUNGSTRÄGER