CareLit Fachartikel

Rechtsprechung Unfallversicherungsrecht

Landol, H. · Pflegerecht · 2024 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
313783
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegerecht
Autor:innen
Landol, H.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 13
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2024-03-06 09:24:33
ISSN
2235-2953
DOI

Zusammenfassung

Übernahme Heilbehandlungskosten nach der Pensionierung Der Unfallversicherer ist auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG zur Übernahme der Behandlungskosten, insbesondere der Kosten für Langzeitphysiotherapie, verpflichtet. Ob die versicherte Person (teilweise) erwerbsfähig ist bzw. effektiv eine Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung ausübt, ist irrelevant.

Schlagworte

KOSTEN PFLEGE URTEIL PFLEGERECHT WISSENSCHAFT ALTER ALTERSDISKRIMINIERUNG ANPASSUNG EINSTELLUNG RECHTSPRECHUNG PERSONEN VERSICHERUNGSTRÄGER