CareLit Fachartikel
Zur Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Probestudium an einer Hochschule.
Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2024 · Heft 2 · S. 107 bis 116
Dokument
313794
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz des Gerichts: Ein Probestudium gemäß § 70 Abs. 1 ThürHG ist für Studierende an der I. Hochschule nicht nach dem BAföG förderfähig, solange das Satzungsrecht der Hochschule für das erfolgreiche Absolvieren des Probestudiums die Erzielung von 15 ECTS-Punkten genügen lässt. Das in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BAföG geforderte Vollzeitkriterium erfüllt dieses Probestudium nicht.
Schlagworte
AUSBILDUNG
BILDUNG
PFLEGERECHT
GERICHT
AUFNAHME
PFLEGEMANAGEMENT
GESETZ
LEISTUNG
RECHT
Ausbildungsförderung
Bescheinigung
Beurteilung
Bundesregierung
Berufsausbildung
Beratung
Arbeit