CareLit Fachartikel

Zur Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein Probestudium an einer Hochschule.

Schmidt-Graumann, A. · PflegeRecht · 2024 · Heft 2 · S. 107 bis 116

Dokument
313794
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
107 bis 116
Erschienen: 2024-03-06 09:47:39
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Ein Probestudium gemäß § 70 Abs. 1 ThürHG ist für Studierende an der I. Hochschule nicht nach dem BAföG förderfähig, solange das Satzungsrecht der Hochschule für das erfolgreiche Absolvieren des Probestudiums die Erzielung von 15 ECTS-Punkten genügen lässt. Das in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BAföG geforderte Vollzeitkriterium erfüllt dieses Probestudium nicht.

Schlagworte

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