CareLit Fachartikel
Zur zutreffenden Stufenzuordnung innerhalb der Eingruppierung.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 2 · S. 71 bis 75
Dokument
313798
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
eitsätze des Gerichts: 1. Bei Tarifkollision und einzelvertraglicher Vereinbarung ist dieser entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung zur Anwendung der Tarifverträge aufzulösen. 2. Die Eingruppierung und Stufenzuordnung nach einem Tarifvertrag erfolgt entsprechend der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses und begründet nicht erst mit der erstmaligen oder wiederholten Geltung des Tarifvertrags das Arbeitsverhältnis.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
TARIFVERTRAG
GRUPPE
VEREINBARUNG
VERTRAG
GEWERKSCHAFT
PFLEGE
RECHT
VEREINIGUNG
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
KRANKENHÄUSER
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
ZEIT