CareLit Fachartikel

Zur zutreffenden Stufenzuordnung innerhalb der Eingruppierung.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 2 · S. 71 bis 75

Dokument
313798
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
71 bis 75
Erschienen: 2024-03-06 09:47:39
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

eitsätze des Gerichts: 1. Bei Tarifkollision und einzelvertraglicher Vereinbarung ist dieser entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung zur Anwendung der Tarifverträge aufzulösen. 2. Die Eingruppierung und Stufenzuordnung nach einem Tarifvertrag erfolgt entsprechend der bisherigen Dauer des Arbeitsverhältnisses und begründet nicht erst mit der erstmaligen oder wiederholten Geltung des Tarifvertrags das Arbeitsverhältnis.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TARIFVERTRAG GRUPPE VEREINBARUNG VERTRAG GEWERKSCHAFT PFLEGE RECHT VEREINIGUNG RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN KRANKENHÄUSER HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ES ZEIT