News
N.N. · ergopraxis · 2023 · Heft 3 · S. 6 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Januar 2023 gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, dass Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden können. Damit dies möglich sein wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Nur Folgeverordnungen sind vorgesehen. Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein. Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weite…