Die Rechtsfrage: Darf ich den Therapieort frei wählen?
Schlegel, T. · ergopraxis · 2023 · Heft 6 · S. 47 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rahmenbedingungen zum Therapieort sind in der Heilmittelrichtlinie sowie im Vertrag nach §125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie geregelt. Im Vertrag ist festgelegt, dass Therapeut*innen die Behandlung außerhalb der Praxis durchführen dürfen, wenn das Therapieziel dies erfordert. Dabei enthalten weder die Heilmittelrichtlinie noch der Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Ergotherapie und seine entsprechenden Anlagen Angaben, die die Häufigkeit der Therapie außerhalb der Praxis begrenzen würden. Die Dokumentation in der Patientenakte wird durch § 630f BGB gereg…