CareLit Fachartikel

Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?

Schlegel, T. · ergopraxis · 2023 · Heft 7/08 · S. 49 bis 49

Dokument
314086
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Schlegel, T.
Ausgabe
Heft 7/08 / 2023
Jahrgang 16
Seiten
49 bis 49
Erschienen: 2023-06-30 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

Bei der Bewerbung eines robotikgestützten Therapiesystems handelt es sich um gesundheitsbezogene Werbung. Deren Zulässigkeit und Möglichkeit richtet sich neben dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auch nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). § 3 UWG statuiert das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen, welche § 5 UWG näher konkretisiert. Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die Verbraucher*innen oder sonstigen Marktteilnehmer*innen zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen kann, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Um nicht irreführend zu sein, sollte…

Schlagworte

VERTRAG BEWERBUNG EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG ERGOTHERAPIE GESETZ HEILMITTELWERBEGESETZ NEUROLOGIE PHYSIOTHERAPIE WERBUNG ES TÄUSCHUNG PRAXIS THERAPIE ergopraxis