Die Rechtsfrage: Inwiefern darf ich Therapiemittel bewerben?
Schlegel, T. · ergopraxis · 2023 · Heft 7/08 · S. 49 bis 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Bewerbung eines robotikgestützten Therapiesystems handelt es sich um gesundheitsbezogene Werbung. Deren Zulässigkeit und Möglichkeit richtet sich neben dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auch nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). § 3 UWG statuiert das Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen, welche § 5 UWG näher konkretisiert. Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die Verbraucher*innen oder sonstigen Marktteilnehmer*innen zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen kann, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Um nicht irreführend zu sein, sollte…