CareLit Fachartikel
Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?
Schlegel, T. · ergopraxis · 2023 · Heft 11/12 · S. 56 bis 56
Dokument
314132
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Viele Patient*innen wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder absprechen zu können. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten?“ Therapeutin aus Niedersachsen
Schlagworte
KOMMUNIKATION
Whatsapp
Viele
Termine
Vereinbaren
Nutzung
Messengerdiensten
Grundsätzlich
Erlaubt
Therapeutin
Niedersachsen
Patient
ergopraxis