CareLit Fachartikel

Die Rechtsfrage: Kann ich WhatsApp zur Terminvereinbarung nutzen?

Schlegel, T. · ergopraxis · 2023 · Heft 11/12 · S. 56 bis 56

Dokument
314132
CareLit-ID
Jahr
2023
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ergopraxis
Autor:innen
Schlegel, T.
Ausgabe
Heft 11/12 / 2023
Jahrgang 16
Seiten
56 bis 56
Erschienen: 2023-11-03 13:00:00
ISSN
1439-2283

Zusammenfassung

„Viele Patient*innen wünschen sich eine Kommunikation über WhatsApp, um Termine einfacher zu vereinbaren oder absprechen zu können. Ist die Nutzung von Messengerdiensten grundsätzlich erlaubt oder gibt es beispielsweise datenschutztechnische Gründe, die dies verbieten?“ Therapeutin aus Niedersachsen

Schlagworte

KOMMUNIKATION Whatsapp Viele Termine Vereinbaren Nutzung Messengerdiensten Grundsätzlich Erlaubt Therapeutin Niedersachsen Patient ergopraxis