Personalbemessung weiterentwickeln
N.N. · CNE Pflegemanagement · 2023 · Heft 4 · S. 20 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In § 137l SGB V wird die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Pflegepersonalbemessung (WiWePP) in der Pflege im Krankenhaus festgelegt. Das Ausschreibungsverfahren ist aktuell im Gange, und Organisationen mit einer entsprechenden Expertise können sich bewerben. Im Gesetz ist geregelt, dass die Weiterentwicklung eines Personalbemessungsinstrumentes bis zum 31.12.2024 realisiert werden soll. Das mehrstufige Bewerbungsverfahren lief gerade mit einer Angebotsfrist bis 03.07.2023 aus. Es ist damit zu rechnen, dass der Weiterentwicklungsauftrag nach der Sommerpause vergeben wird und die Experten mit der Weiterentwi…