… was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht!“ Dokumentation: Lästige Pflicht, aber wichtiges Beweismittel.
Dr. med. Wittmann, S. · Anästhesiologie und Intensivmedizin · 2024 · Heft 3 · S. 129 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung: Die ärztliche Dokumentation ist ein essenzieller Teil jeder medizinischen Behandlung. Befunde und Maßnahmen, die nicht dokumentiert sind, gelten als nicht existent bzw. nicht durchgeführt. In der Konsequenz öffnen sich die Behandelnden durch unzureichende Dokumentation selbst Einfallstore für vermeidbare Schwierigkeiten. Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich zu einer adäquaten Dokumentation verpflichtet. Dieser Artikel fasst die wichtigsten rechtlichen Vorgaben zur ärztlichen Dokumentation zusammen und enthält wertvolle Tipps zum richtigen Umgang mit Krankenunterlagen.