CareLit Fachartikel
Zum Personalvertretungsrecht Vergütung für die Tätigkeit als Vorsitzender einer Einigungsstelle.
Dr. Startmann, M. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 127 bis 136
Dokument
314290
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
. Über Ansprüche auf Vergütung nach § 71 Abs. 7 Satz 1 NPersVG und auf Erstattung von Aufwendungen nach §§ 71 Abs. 7 Satz 2, 37 NPersVG für Tätigkeiten, die vom Vorsitzenden oder von Mitgliedern einer personalvertretungsrechtlichen Einigungsstelle in Erfüllung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ausgeübt werden, haben die Verwaltungsgerichte in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. 2. Zu den Anforderungen des § 71 Abs. 7 Satz 1 NPersVG an eine angemessene, nach pauschalen Sätzen bestimmte Vergütung.
Schlagworte
ERLASS
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
ABMAHNUNG
GERICHT
LANDKREIS
VEREINBARUNG
NORM
Arbeit
Gesetz
Arbeitsverhältnis
Beurteilung
Brot
Die Personalvertretung