CareLit Fachartikel

Zum Personalvertretungsrecht Vergütung für die Tätigkeit als Vorsitzender einer Einigungsstelle.

Dr. Startmann, M. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 127 bis 136

Dokument
314290
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
Dr. Startmann, M.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 67
Seiten
127 bis 136
Erschienen: 2024-03-12 01:23:26
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

. Über Ansprüche auf Vergütung nach § 71 Abs. 7 Satz 1 NPersVG und auf Erstattung von Aufwendungen nach §§ 71 Abs. 7 Satz 2, 37 NPersVG für Tätigkeiten, die vom Vorsitzenden oder von Mitgliedern einer personalvertretungsrechtlichen Einigungsstelle in Erfüllung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ausgeübt werden, haben die Verwaltungsgerichte in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. 2. Zu den Anforderungen des § 71 Abs. 7 Satz 1 NPersVG an eine angemessene, nach pauschalen Sätzen bestimmte Vergütung.

Schlagworte

ERLASS RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER ABMAHNUNG GERICHT LANDKREIS VEREINBARUNG NORM Arbeit Gesetz Arbeitsverhältnis Beurteilung Brot Die Personalvertretung