CareLit Fachartikel
Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen durch das Jobcenter
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 136 bis 139
Dokument
314291
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird gegenüber Mitarbeitern eines Landkreises, die im Wege der Gestellung bei einem Jobcenter beschäftigt sind, durch den Geschäftsführer des Jobcenters eine Abmahnung ausgesprochen, so besteht kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats des Landkreises gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 LPersVG RP. (Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
Schlagworte
ABMAHNUNG
EINRICHTUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
EINSTELLUNG
LANDKREIS
ARBEITNEHMER
PERSONALVERTRETUNG
ARBEIT
SCHREIBEN
ES
WAHRNEHMUNG
VERHALTEN
VERSTÄNDNIS
PERSONALAUSWAHL