CareLit Fachartikel

Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen durch das Jobcenter

N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 136 bis 139

Dokument
314291
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 67
Seiten
136 bis 139
Erschienen: 2024-03-12 01:23:26
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Wird gegenüber Mitarbeitern eines Landkreises, die im Wege der Gestellung bei einem Jobcenter beschäftigt sind, durch den Geschäftsführer des Jobcenters eine Abmahnung ausgesprochen, so besteht kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats des Landkreises gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 LPersVG RP. (Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)

Schlagworte

ABMAHNUNG EINRICHTUNG RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT ARBEITGEBER EINSTELLUNG LANDKREIS ARBEITNEHMER PERSONALVERTRETUNG ARBEIT SCHREIBEN ES WAHRNEHMUNG VERHALTEN VERSTÄNDNIS PERSONALAUSWAHL