CareLit Fachartikel
Auslegungsmaßstäbe für die Mitteilung eines Personalrats, ob er die Zustimmung zu einer Maßnahme verweigert.
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 139 bis 141
Dokument
314292
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob eine Mitteilung die Absicht des Personalrats, die Zustimmung zu verweigern, zum Ausdruck bringt, ist objektiv zu bestimmen. Genügt die Mitteilung dem nicht, ändert nichts, dass Dienststellenleiter und Personalrat die Mitteilung übereinstimmend als solche aufgefasst haben. Die gesetzlichen Vorschriften des LPVG NRW über den Inhalt der Mitteilung sind nicht durch dauernde Übung oder Vereinbarung abdingbar. Die bloße Bitte um Erörterung genügt den Anforderungen nicht.
Schlagworte
PERSONALRAT
VERGLEICH
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
EINSTELLUNG
VEREINBARUNG
BAT
EINGRUPPIERUNG
PERSONALVERTRETUNG
Absicht
Chemie
Personalauswahl
Gesetz
Die Personalvertretung