CareLit Fachartikel

Auslegungsmaßstäbe für die Mitteilung eines Personalrats, ob er die Zustimmung zu einer Maßnahme verweigert.

N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 139 bis 141

Dokument
314292
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 67
Seiten
139 bis 141
Erschienen: 2024-03-12 01:23:26
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

Ob eine Mitteilung die Absicht des Personalrats, die Zustimmung zu verweigern, zum Ausdruck bringt, ist objektiv zu bestimmen. Genügt die Mitteilung dem nicht, ändert nichts, dass Dienststellenleiter und Personalrat die Mitteilung übereinstimmend als solche aufgefasst haben. Die gesetzlichen Vorschriften des LPVG NRW über den Inhalt der Mitteilung sind nicht durch dauernde Übung oder Vereinbarung abdingbar. Die bloße Bitte um Erörterung genügt den Anforderungen nicht.

Schlagworte

PERSONALRAT VERGLEICH VORSCHRIFTEN RECHTSPRECHUNG EINSTELLUNG VEREINBARUNG BAT EINGRUPPIERUNG PERSONALVERTRETUNG Absicht Chemie Personalauswahl Gesetz Die Personalvertretung