CareLit Fachartikel
Vollstreckung aus einem Vergleich eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 141 bis 142
Dokument
314293
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn die Vollstreckung aus einem Vergleich (Erledigungserklärung) eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens in Rede steht, dann handelt es sich nicht mehr um ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren, sondern um ein Parteiverfahren. Für dieses gelten nicht die Vorschriften der VwGO i. V. m. mit der ZPO, sondern durch die Verweisung des Art. 82 BayPVG die Vorschriften des § 85 ArbGG i. V. m. mit der ZPO. (Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
Schlagworte
VERGLEICH
VORSCHRIFTEN
KOSTEN
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
VEREINBARUNG
NORM
PERSONALVERTRETUNG
RECHT
Vollstreckung
Einem
Personalvertretungsrechtlichen
Beschlussverfahrens
Sondern
Baypvg
Arbgg