CareLit Fachartikel
Die Reform des Disziplinarrechts durch das Dienstrechtsänderungsgesetz 2023.
Prof.Dr. Krebs, K.; Prof. Dr. Nitschke, A. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 3 · S. 120 bis 126
Dokument
314296
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 20.12.2023, das am 1.4.2024 in Kraft tritt, ist insbesondere das Bundesdisziplinargesetz (BDG) erheblich umgestaltet worden. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen dar und würdigt diese kritisch; dabei wird auch beleuchtet, inwieweit den erfolgten Neuerungen Vorbildcharakter für den Landes(reform)gesetzgeber beizumessen ist.
Schlagworte
REFORM
ENTSCHEIDUNG
KREBS
VERLETZUNG
VORSCHRIFTEN
BERLIN
RECHT
BERICHT
GERICHT
BESCHLEUNIGUNG
POLIZEI
RUHESTAND
BUNDESREGIERUNG
HÖHE
ZEIT
RECHTSPRECHUNG