CareLit Fachartikel
Unfall eines Elternbeirats bei Sägearbeiten für den Basar verletzt
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 2-3 · S. 42 bis 43
Dokument
314440
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht nur Kinder sind in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert, sondern auch Eltern, die ehrenamtlich oder freiwillig Aufgaben für Schulen oder Tageseinrichtungen übernehmen. Dieses Engagement für die Allgemeinheit würdigt der Gesetzgeber: Bei einem Unfall im Ehrenamt haben Betroffene Anspruch auf die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Schlagworte
UNFALL
ANERKENNUNG
GEMEINDE
MANN
ARBEITNEHMER
BERUFSKRANKHEIT
EHRENAMTLICH
FRAU
VERSICHERUNGSSCHUTZ
SCHULEN
HAND
MÄNNER
MOTIVATION
RADFAHREN
ARBEITSVERHÄLTNIS
GANG