CareLit Fachartikel
Einjährige Assistenzausbildung?
N.N. · Altenpflege · 2024 · Heft 4 · S. 3 bis 4
Dokument
314781
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die derzeit landesrechtlich geregelten Ausbildungen in der Pflegeassistenz durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz zu harmonisieren. Ein Jahr Assistenzausbildung reicht aus, finden die einen. Andere halten das für viel zu wenig.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ALTENPFLEGE
PFLEGE
RHEINLAND-PFALZ
BREMEN
NORDRHEIN-WESTFALEN
PFLEGEBEREICH
SACHSEN-ANHALT
TERMINOLOGIE
MENSCHEN
ES
VERSTÄNDNIS
PATIENTENSICHERHEIT
DEUTSCHLAND