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Heiber, A. · Häusliche Pflege · 2024 · Heft 4 · S. 56

Dokument
314841
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Heiber, A.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 6
Seiten
56
Erschienen: 2024-03-28 01:27:33
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Es hört sich alles logisch an: Wenn Mitarbeitende die gleiche Tätigkeit verrichten, sollten sie auch die gleiche Ausoder Weiterbildung haben. Und weil dies der Gesetzgeber fordert, haben die Vertragsparteien für die aktuellen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die ambulante Pflege festgelegt, dass alle Mitarbeitenden, die pflegerische Betreuung erbringen, eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden benötigen.

Schlagworte

BETREUUNG AUSBILDUNG PFLEGE FORTBILDUNG GESCHICHTE GRUPPE HAUSWIRTSCHAFT WEITERBILDUNG RICHTLINIE Häusliche Pflege