Anzeigen oder nicht anzeigen? Mögliche Straftaten und andere deliktische Handlungen im Krankenhaus
Gärtner, E. ; Prof, Dr. med. Becker, A. · KU-Gesundheitsmanagement · 2024 · Heft 4 · S. 57 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es klingt im ersten Moment überraschend und rhetorisch, wenn danach gefragt wird, was zu tun sei, wenn von der Begehung möglicher Straftaten oder anderer illegaler Handlungen im Krankenhaus Kenntnis erlangt wird. „Selbstverständlich sind diese sofort der Staatsanwaltschaft zu melden, was denn sonst?“ ist man geneigt, mit einer Gegenfrage zu antworten. Selbstverständlich ist es richtig, an die Staatsanwaltschaft zu denken, wenn von „möglichen Straftaten“ die Rede ist, denn diese Behörde ist von Gesetzes wegen dazu berufen, im Rahmen eines geordneten Ermittlungsverfahrens die Begehung möglicher Straftaten aufzuklä…