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Hier ist meine Praxis.
Becker, S. · Hebammenforum · 2024 · Heft 4 · S. 48 bis 51
Dokument
315091
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele freiberufliche Hebammen schließen gewerbliche Mietverträge ab, teilweise als Hauptmieterinnen* für die eigene Praxis, teilweise aber auch als Untermieterinnen* für die stundenweise Nutzung von Räumen, etwa für Geburtsvorbereitungskurse. Dabei kann man viele Fehler machen. Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Berliner Kanzlei Heilmann, Geyer & Kühnlein sagt, worauf Hebammen achten sollten.
Schlagworte
MIETE
HEBAMME
VERTRAG
RECHT
SCHADENSERSATZ
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
HAUSVERWALTUNG
HEIZUNG
PRAXIS
VERSTÄNDNIS
ES
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