CareLit Fachartikel
Aus der Beratung Komplementärmedizin: Darf ich bei Kinderwunsch komplementärmedizinische Anwendungen anbieten?
N.N. · Hebammenforum · 2024 · Heft 4 · S. 64 bis 65
Dokument
315103
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich dürfen Sie als Hebamme Frauen mit Kinderwunsch beraten und begleiten, da diese Aufgaben zum Berufsbild einer Hebamme gehören. Details dazu regelt Ihre jeweilige Berufsordnung. Bei Unklarheiten hilft Ihnen Ihr zuständiger DHV-Landesverband weiter.
Schlagworte
FRAU
HEBAMME
LEISTUNG
BERUFSBILD
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BILDUNG
EHRENAMTLICH
GESUNDHEITSWESEN
KOSTEN
FRAUEN
VERSICHERUNG
BERUFSGRUPPEN
BERATUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
PRAXIS
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