CareLit Fachartikel
Zur Betreuerauswahl Schlagworte: Kein Vorrang von Behördenbetreuern.
Deinert, H. · BtPrax · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 3
Dokument
315137
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Person, die hauptamtlich als Sachbearbeiterin der zuständigen Betreuungsbehörde tätig ist, ist nicht vorrangig vor einer zur Verfügung stehenden Berufsbetreuerin als ehrenamtliche Betreuerin zu bestellen.
Schlagworte
MITARBEITER
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
NIEDERSACHSEN
RECHT
RECHTSPRECHUNG
BETREUUNG
BETREUUNGSRECHT
EHRENAMTLICH
BtPrax