CareLit Fachartikel

Zur Betreuerauswahl Schlagworte: Kein Vorrang von Behördenbetreuern.

Deinert, H. · BtPrax · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 3

Dokument
315137
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Deinert, H.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2024-04-09 01:16:18
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Eine Person, die hauptamtlich als Sachbearbeiterin der zuständigen Betreuungsbehörde tätig ist, ist nicht vorrangig vor einer zur Verfügung stehenden Berufsbetreuerin als ehrenamtliche Betreuerin zu bestellen.

Schlagworte

MITARBEITER ENTSCHEIDUNG GESETZ NIEDERSACHSEN RECHT RECHTSPRECHUNG BETREUUNG BETREUUNGSRECHT EHRENAMTLICH BtPrax