CareLit Fachartikel
Zur Haftung Schlagworte: Verletzung der Pflegestandards bei Sturz sind durch Einholung eines Gutachtens festzustellen.
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 2 · S. 1
Dokument
315144
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Dem Krankenhausträger obliegen vertragliche Pflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der stationär aufgenommenen Patienten. Er hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass sich ein aufgrund der konkreten Situation für den Patienten bestehendes Sturzrisiko verwirklicht.
Schlagworte
VERLETZUNG
ANGST
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
STURZ
Krankenhausträger
Betreuungsrecht
BtPrax