CareLit Fachartikel

Zur Haftung Schlagworte: Verletzung der Pflegestandards bei Sturz sind durch Einholung eines Gutachtens festzustellen.

Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 2 · S. 1

Dokument
315144
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Dr. Mazur, S.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
1
Erschienen: 2024-04-09 01:16:18
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Dem Krankenhausträger obliegen vertragliche Pflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der stationär aufgenommenen Patienten. Er hat die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass sich ein aufgrund der konkreten Situation für den Patienten bestehendes Sturzrisiko verwirklicht.

Schlagworte

VERLETZUNG ANGST GERICHT RECHTSPRECHUNG STURZ Krankenhausträger Betreuungsrecht BtPrax