CareLit Fachartikel
Zur Rechtsgrundlage für Fixierungen Schlagworte: Bei einer Unterbringung nach PsychKG richtet sich auch die Fixierung nach PsychKG und nicht nach BGB.
Dr. Mazur, S. · BtPrax · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 2
Dokument
315145
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Über die gerichtliche Anordnung der Fixierung einer nach §§ 7 f. ThürPsychKG untergebrachten Person ist anhand der hierfür geltenden spezialgesetzlichen Regelung des § 14 ThürPsychKG – nicht hingegen gemäß § 1867 BGB – zu entscheiden.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
FIXIERUNG
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
Gesetz
Aufschub
BtPrax