CareLit Fachartikel
Zur Fixierung Schlagworte: Fristen für die Dauer der Anordnung einer Fixierung
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 2 · S. 1 bis 2
Dokument
315152
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einstweilige Anordnungen über die vorläufige Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten dürfen eine Gesamtdauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Insoweit ist die Regelung über die Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG entsprechend anwendbar.
Schlagworte
FIXIERUNG
BERLIN
GESETZ
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
BtPrax