Nachrichten
N.N. · CNE Pflegemanagement · 2024 · Heft 2 · S. 3 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einwanderung erleichtern Zum 1. März sind weitere Bestimmungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Sie enthalten Erleichterungen für ausländische Studierende, Auszubildende und Fachkräfte. Unter anderem können Fachkräfte mit Abschluss und 2 Jahren Berufserfahrung nun auch ohne Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland tätig werden. Sie müssen also noch keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen. Das soll Bürokratie einsparen und Verfahren verkürzen. Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss allerdings ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40 770 Euro zusichern – bei Tarifb…