CareLit Fachartikel

Ersetzende Entscheidung des Vermittlungsausschusses der ZAK

N.N. · Neue Caritas · 2024 · Heft 6 · S. 32

Dokument
315209
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 125
Seiten
32
Erschienen: 2024-04-10 09:00:26
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

"Gesamtregelung zur Befristung“ 1. Die Befristung von Dienstverträgen zwischen derselben: demselben Beschäftigten und demselben Dienstgeber ist höchstens bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren oder innerhalb dieses Zeitraums bis zur Höchstzahl von zwölf Verlängerungen zulässig. 2Frühere Befristungszeiträume werden auf die Befristungshöchstdauer nach Satz 1 angerechnet, es sei denn, diese liegen bei Begründung des Dienstverhältnisses länger als zwölf Jahre zurück 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Vereinbarung auflösend bedingter Dienstverträge. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Befristung o…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GESETZ VEREINBARUNG ZEIT DOKUMENTATION EINSTELLUNG PROJEKT WEITERBILDUNG Neue Caritas