Diskriminierung wegen Behinderung – Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Zeitpunkt der Gleichstellung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Praktikanten, die nach § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, fallen als „zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte“ i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG in den persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Rn. 13). 2. Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG für Schadensersatzund Entschädigungsansprüche i. S. v. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG kann durch eine telefonische Absage in Lauf gesetzt werden. Die für die Geltendmachung erforderliche Schriftform kann durch Zustellung einer Klage gewahrt werden…