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Diskriminierung wegen Behinderung – Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Zeitpunkt der Gleichstellung

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 10

Dokument
315408
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2024-04-12 11:05:01
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

1. Praktikanten, die nach § 26 BBiG eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, fallen als „zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte“ i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG in den persönlichen Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Rn. 13). 2. Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG für Schadensersatzund Entschädigungsansprüche i. S. v. § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG kann durch eine telefonische Absage in Lauf gesetzt werden. Die für die Geltendmachung erforderliche Schriftform kann durch Zustellung einer Klage gewahrt werden…

Schlagworte

SOZIALRECHT BEHINDERUNG ZEITSCHRIFT RICHTLINIE ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG BEWERBUNG ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ Arbeit Arbeitsrecht Berufsausbildung Ausschreibung Zeitschrift für Tarifrecht