CareLit Fachartikel
III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Schulungsund Bildungsveranstaltungen (Bremen)
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 11
Dokument
315409
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze 1. Das für einen im Personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren verfolgten abstrakten Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsbzw. Rechtsschutzinteresse, das nur besteht, wenn es mit einiger, mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit künftig Streit über die von den Beteiligten eingenommenen unterschiedlichen Rechtsstandpunkte geben wird, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, also insbesondere danach, ob ein anlassbezogener Streit fortbesteht oder objektiv ausgeschlossen ist.
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
BREMEN
PERSONALRAT
ENTWICKLUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
ETHIK
KOSTEN
Arbeit
Beurteilung
Beratung
Personalentwicklung
Charakter
Gesetz
Zeitschrift für Tarifrecht