CareLit Fachartikel

III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Schulungsund Bildungsveranstaltungen (Bremen)

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 11

Dokument
315409
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 11
Erschienen: 2024-04-12 11:05:01
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze 1. Das für einen im Personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren verfolgten abstrakten Feststellungsantrag erforderliche besondere Feststellungsbzw. Rechtsschutzinteresse, das nur besteht, wenn es mit einiger, mehr als nur geringfügiger Wahrscheinlichkeit künftig Streit über die von den Beteiligten eingenommenen unterschiedlichen Rechtsstandpunkte geben wird, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, also insbesondere danach, ob ein anlassbezogener Streit fortbesteht oder objektiv ausgeschlossen ist.

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT BREMEN PERSONALRAT ENTWICKLUNG RECHT ENTSCHEIDUNG ETHIK KOSTEN Arbeit Beurteilung Beratung Personalentwicklung Charakter Gesetz Zeitschrift für Tarifrecht