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TV-L-Stufenzuordnung nach Herabgruppierung – durchgehende Ausübung der Tätigkeit der niedrigeren Entgeltgruppe nach Höhergruppierung – nur kurzfristige Wahrnehmung einer höherwert…

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 12

Dokument
315411
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 3 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 12
Erschienen: 2024-04-12 11:05:01
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Tarifliche Entgeltregelungen sind stets ein Kompromiss zwischen den kollidierenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit. Das Aushandeln von Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen ist jedoch gerade Aufgabe der insoweit sachnahen Tarifvertragsparteien und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ist gegenüber tariflichen Entgeltregelungen daher erst eröffnet, wenn sie den existenziellen Kern der Berufsfreiheit betreffen.

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER NORM ENTSCHEIDUNG TARIFVERTRAG VEREINBARUNG Arbeitsverhältnis Berufsausübung Gesetz Zeitschrift für Tarifrecht