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TV-L-Stufenzuordnung nach Herabgruppierung – durchgehende Ausübung der Tätigkeit der niedrigeren Entgeltgruppe nach Höhergruppierung – nur kurzfristige Wahrnehmung einer höherwert…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 3 · S. 1 bis 12
Dokument
315411
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Tarifliche Entgeltregelungen sind stets ein Kompromiss zwischen den kollidierenden Vorstellungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Wertigkeit einer bestimmten Tätigkeit. Das Aushandeln von Arbeitsund Wirtschaftsbedingungen ist jedoch gerade Aufgabe der insoweit sachnahen Tarifvertragsparteien und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt. Der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ist gegenüber tariflichen Entgeltregelungen daher erst eröffnet, wenn sie den existenziellen Kern der Berufsfreiheit betreffen.
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
EINGRUPPIERUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
NORM
ENTSCHEIDUNG
TARIFVERTRAG
VEREINBARUNG
Arbeitsverhältnis
Berufsausübung
Gesetz
Zeitschrift für Tarifrecht