CareLit Fachartikel
Rechtsprechung: Zulässige Verwendung des Begriffs „Weingut“
Dr. Schulteis, T. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 2 · S. 95 bis 103
Dokument
315608
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1 Zulässige Verwendung des Begriffs „Weingut" für Weine, deren Trauben von angepachteten Rebflächen stammen und die in angemieteten Anlagen unter Leitung des Weinerzeugers gekeltert werden.
Schlagworte
BETRIEB
URTEIL
GERICHT
MITARBEITER
ZEIT
VORSCHRIFTEN
LEITUNG
ENTSCHEIDUNG
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
ES
WEIN
NAMEN
EIGENTUM
DEUTSCHLAND
HAND