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Rechtsprechung: Zulässige Verwendung des Begriffs „Weingut“

Dr. Schulteis, T. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 2 · S. 95 bis 103

Dokument
315608
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Schulteis, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
95 bis 103
Erschienen: 2024-04-18 01:29:01
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

1 Zulässige Verwendung des Begriffs „Weingut" für Weine, deren Trauben von angepachteten Rebflächen stammen und die in angemieteten Anlagen unter Leitung des Weinerzeugers gekeltert werden.

Schlagworte

BETRIEB URTEIL GERICHT MITARBEITER ZEIT VORSCHRIFTEN LEITUNG ENTSCHEIDUNG PERSONAL RECHTSPRECHUNG ES WEIN NAMEN EIGENTUM DEUTSCHLAND HAND