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Das abgelaufene Verbrauchsdatum - und einige seiner (Rechts-)Folgen

Prof.Dr. von Heintschel-Heinegg, B.; Wallau, R. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 2 · S. 80 bis 82

Dokument
315621
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Prof.Dr. von Heintschel-Heinegg, B.; Wallau, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
80 bis 82
Erschienen: 2024-04-18 01:29:01
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

I. Zur Rechtslage - Worum geht es? Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsoder Verbrauchsdatums ist für verpackte Lebensmittel seit Inkrafttreten der damaligen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) vom 22. Dezember 1981 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die seinerzeitige europäische Grundlage dieser nationalen Regelung bildete die sog. Etikettierungsrichtlinie 2000/13/EG, die in ihrem Art. 9 Abs. 1 das MHD wie folgt definierte:

Schlagworte

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