CareLit Fachartikel
Regresspflichtige Fahrlässigkeit: Sturz vom rutschenden Gerüst
Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 4 · S. 38 bis 41
Dokument
315691
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Bauund Sturzunfällen müssen Gerichte über Regressklagen der Berufsgenossenschaften gegen Bauträger und andere Baubeteiligte entscheiden. Wann einfache Fahrlässigkeit regresspflichtig ist und warum Bauunternehmen und Bauleiter haften und wann Angestellte nicht, verdeutlicht die Begründung des Gerichts aus Köln.
Schlagworte
MITARBEITER
URTEIL
GERICHT
SICHERHEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
BETREIBER
DELEGATION
ELEKTROTECHNIK
Arbeitsschutz
Technik
Arbeitsunfälle
Arbeitsablauf
Arbeit
Versicherungsschutz
Sicherheitsingenieur