CareLit Fachartikel

Regresspflichtige Fahrlässigkeit: Sturz vom rutschenden Gerüst

Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 4 · S. 38 bis 41

Dokument
315691
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
38 bis 41
Erschienen: 2024-04-20 11:00:42
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nach Bauund Sturzunfällen müssen Gerichte über Regressklagen der Berufsgenossenschaften gegen Bauträger und andere Baubeteiligte entscheiden. Wann einfache Fahrlässigkeit regresspflichtig ist und warum Bauunternehmen und Bauleiter haften und wann Angestellte nicht, verdeutlicht die Begründung des Gerichts aus Köln.

Schlagworte

MITARBEITER URTEIL GERICHT SICHERHEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER BETREIBER DELEGATION ELEKTROTECHNIK Arbeitsschutz Technik Arbeitsunfälle Arbeitsablauf Arbeit Versicherungsschutz Sicherheitsingenieur