Nicht gegen meinen Willen!? – Unterbringung im Rettungsdienst
Weise, A. · retten! · 2024 · Heft 4 · S. 84 bis 88
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Psychiatrische Notfälle sind besonders herausfordernd. Zudem bestehen häufig Unsicherheiten bezüglich Maßnahmen gegen den Willen des Patienten: Wer darf eine Unterbringung anordnen? Wer führt sie durch? Welche rechtlichen Bestimmungen greifen für solche Fälle? Ein Überblick. Die Art der Gefährdung ist für die Art der Unterbringung maßgeblich. Eine Eigengefährdung des Patienten rechtfertigt eine zivilrechtliche Unterbringung. Verantwortlich hierfür ist der Betreuer. Relevant sind die Aufgabenkreise im Rahmen der Betreuerbestellung. Eine Fremdgefährdung rechtfertigt ein Vorgehen nach den Unterbringungsgesetzen des…